In der Zeit von 01.10. bis 31.12.2022 erhält jedes Kind 4 Tests für den häuslichen Gebrauch.
Wie bisher gelten daher im Falle einer COVID-19 Erkrankung von Schülerinnen und Schülern ausschließlich die Vorgaben der Corona-Verordnung Absonderung. Wie bei Erwachsenen besteht regelmäßig eine Absonderungsdauer von fünf Tagen bzw. höchstens zehn Tagen, wenn keine Symptomfreiheit bei Absonderungsende besteht. Die Vorlage eines Testnachweises ist zur Beendigung der Absonderung nicht erforderlich. Somit bedarf es auch zum Betreten einer Schule im Sinne des § 33 IfSG weiterhin nicht der Vorlage eines Testnachweises.